AGB

Allgemeine Mietbedingungen für die Miete des Velokinos 

Das Velokino ist im Besitz von VCS beider Basel und Pro Velo beider Basel. Das Velokino kann gemietet werden – unter untenstehenden Bedingungen.  

1. Gegenstand des Vertrages 

  • Produktbeschreibung: Miete des Velokinos. Umfang der Lieferung, wenn nicht anders vereinbart:  

Batterie mit Anschlusskabel, Metallbox mit Technik/Kontrollkästen, 14 Kabel (Strominput), 4 Lautsprecher, Kabel für die Lautsprecher, Tonanlage, Leinwand, Beamer, 10 Antriebsrollen, an die die Velos angeschlossen werden können. Zusatzmaterial nach Absprache. 

Leistungsumfang:  
Wir sprechen ab, um welches Paket sich die Miete dreht. 
Rundum Sorglos: Miete von einem halben Tag oder Abend inklusive Personal, 4h 

Miete mich: nach  einer einstündigen Einführung kann das Kino auch selbstständig betrieben werden. Ab- und Rückholung werden vereinbart, der Tarif gilt für eine Tages-Veranstaltung. 

Termine müssen bestätigt werden. Wochenendeinsätze sind nur nach Absprache und mit Zuschlag möglich.  

Die Velos selbst sind nicht Teil des Leistungsumfangs, die werden von den Mietenden organisiert.  
 

2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen 

  • Preismodell: Die Mietpreise werden berechnet anhand der gewählten Option, siehe oben. Ausserdem werden Zuschläge für den Transport je nach Distanz berechnet.  
  • Zahlungsmodalitäten: CHF 150 Anzahlung bei Buchung, Restzahlung 30 Tage nach Rechnungsstellung. 
  • Stornierungsbedingungen: Der Anlass kann bis 48 h vor dem gebuchten Termin storniert werden. Es entsteht eine Gebühr für die Administration von CHF 150.–. Bei späterer Stornierung kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden. 
     

3. Haftung und Versicherung 

  • Haftung des Mieters: Versicherung ist Sache des Veranstalters. Die Mietenden müssen dafür sorgen, dass die Veranstaltung ausreichend versichert ist, insbesondere gegen Schäden am Equipment und eventuelle Personenschäden. 
  • Schäden an Equipment: Falls es zu Schäden am Velokino kommt, haften die Mietenden und tragen die Kosten für Reparatur oder Ersatz. 
  • Haftungsausschluss: Sollte es zu Schäden durch unsachgemässen Gebrauch oder Missachtung von Sicherheitsvorkehrungen kommen, haftet die Mietenden. 
     

4. Verfügbarkeit und Lieferung 

  • Verfügbarkeit: Das Velokino steht nur zur vertraglich vereinbarten Zeit zur Verfügung. 
  • Lieferung und Aufbau: Je nach gebuchtem Paket steht Personal zum Aufbau zur Verfügung. Mindestens eine Ansprechsperson muss vor Ort anwesend sein und Auf- sowie Abbau beaufsichtigen.  
  • Eigene Nutzung durch die Mieterschaft: Nach einer obligatorischen einstündigen Einweisung kann das Velokino selbständig transportiert und aufgebaut werden. 

5. Pflichten der Mietenden 

  • Sicherheitsvorkehrungen: Die Mietenden müssen sicherstellen, dass die Veranstaltung in einer sicheren Umgebung stattfindet und die technischen Geräte ordnungs- und bestimmungsgemäss verwendet werden. Bei Sturm, Gewitter und starkem Regen ist das Velokino nicht verwendbar. 
  • Filmrechte: Die Mietenden sind verantwortlich, die entsprechenden Filmrechte und Suisa-Gebühren zu bezahlen. 

6. Veranstaltungsbedingungen 

  • Veranstaltungsort: Die Mietenden müssen sicherstellen, dass der Veranstaltungsort für den Betrieb des Velokinos geeignet ist (z. B. ausreichend Platz, stabiler Untergrund für die Velos). Ebenfalls kümmern sich die Mietenden um nötige Bewilligungen, die Einhaltung der Nachtruhe und weitere rechtliche Vorgaben. 
  • Einschränkungen bei der Nutzung: Das Equipment darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden (z. B. keine Nutzung für illegale Aktivitäten, keine Veränderung am Equipment, keine Verwendung der Batterie für andere Zwecke. 

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

  • Gerichtsstand: Basel, Schweiz 

10. Sonstige Bestimmungen 

  • Höhere Gewalt: Falls die Veranstaltung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen der Veranstalter. 
  • Salvatorische Klausel: Falls eine Bestimmung der AGBs unwirksam ist, bleiben die anderen Bestimmungen dennoch bestehen.